Meine Zukunft Innovative Chemie Interviews Inspirierende Job-Links Meine Ausbildung

Abfallwirtschaft in der Chemischen Industrie

Die Abfallwirtschaft unterliegt in Österreich der Abfallgesetzgebung des Bundes (Abfallwirtschaftsgesetz), der Länder (Landesabfallwirtschaftsgesetze) und der EU-Rechtsakte.

Alle rechtlichen Vorgaben haben das gemeinsame Ziel, dass Abfall soweit als möglich vermieden und verwertet sowie sicher entsorgt werden soll.

Die Unternehmen der Chemischen Industrie leisten durch die Wahrnehmung ihrer Produzentenverantwortung im Sinn von Responsible Care mit einen Beitrag, dass bei der Vermeidung, Verwertung, energetischen Nutzung und umweltgerechten Beseitigung ein äußerst hohes Niveau erreicht wird. Beispiele dafür sind der Aufbau der flächendeckend getrennten Sammlung und der österreichische Standard bei der ressourcenschonenden Verwertung. Ein großer Teil der Abfälle aus der chemischen Industrie werden energetisch genutzt. Dadurch wird auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Abfallwirtschaft geleistet. Die Chemische Industrie verfolgt das Ziel Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag um Mensch und Umwelt auch in Zukunft vor nachteiligen Belastungen zu schützen, indem sie den Fokus auf geeignete Maßnahmen für die Vermeidung und Verwertung, sowie auf die entsprechende Behandlung und Ablagerung von Abfällen zu richtet, damit unsere Aufgaben nicht künftigen Generationen überantwortet werden.

Mit dem im November 2002 in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verfügt Österreich über eine Rechtsgrundlage für die weitere Entwicklung Abfallwirtschaft. Durch die AWG-Novelle 2010 wurde die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) umgesetzt. Mit der Novelle werden u.a. die geänderten und neuen Begriffsbestimmungen, die neue fünfstufige Abfallhierarchie, die neue Genehmigungspflicht für die Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, die Regeln für das Abfallende, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen der Richtlinie übernommen.

 TOP
Kontakt/Ansprechpartner
Dr. Hedwig Doloszeski
05 90 900 - 3369