FCIO - Fachverband derChemischen Industrie ÖsterreichsWiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 90 900 - 3340office@fcio.wko.at
Als Abfall gelten bewegliche Sachen, deren sich der Eigentümer oder Inhaber entledigen will oder entledigt hat oder deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist.
Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH enthält eine Reihe von Schnittstellen zum Abfallrecht. Abfall im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie ist dabei von vielen REACH-Pflichten ausgenommen. Nebenprodukte oder Sekundärstoffe aus Herstellungs- und Recyclingprozessen die nicht mehr dem Abfallrecht unterliegen, müssen die vollen Anforderungen der REACH-VO erfüllen.
Derzeit werden Abfälle nach der ÖNORM S 2100 "Abfallkatalog" unter Angabe von 5-stelligen Abfall-Schlüsselnummern klassifiziert. Welche Abfallarten grundsätzlich als "gefährliche Abfälle" eingestuft sind, ist in der Festsetzungsverordnung festgelegt. Der Europäische Abfallkatalog (EAK) wird derzeit grundlegend überarbeitet. Nach der Fertigstellung ist geplant, dass auch Österreich auf den EAK umsteigen wird.