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Emissionshandel

Die im Rahmen des EU Klima- und Energiepaketes überarbeitete Emissionshandels-Richtlinie (RL 2009/29/EG) wurde am 5. Juni 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Neuregelungen des Emissionshandels mit Treibhausgasen für die Periode 2013-2020 werden auch für die chemische Industrie beutende Änderungen bringen:

  • Eine EU-weit harmonisierte Zuteilung und Auktionierung ersetzt die nationalen Allokationspläne. Die Menge der jährlich verfügbaren Zertifikate wird jährlich um 1,74 % gekürzt, wodurch 2020 eine gegenüber 2005 21%ige Kürzung erreicht wird.
  • Für die sogenannten Carbon Leakage Sektoren, bei denen ein signifikantes Risiko zur Abwanderung in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen besteht, sind bis zu 100 % Gratiszertifikate vorgesehen. Bis Ende 2009 sollen diese Sektoren anhand definierter Kriterien (direkte Zertifikatskosten, indirekte Stromkosten, Handelsintensität) festgelegt werden. Die tatsächliche Gratiszuteilung soll anhand von noch festzulegenden Benchmarks fixiert werden.
  •  Für Industriesektoren ohne signifikantes Risiko der Abwanderung soll die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten von 80% im Jahr 2013 linear auf 30 % im Jahr 2020 und weiter auf 0 % im Jahr 2027 gesenkt werden.
  •  Stromerzeuger müssen bis auf wenige Ausnahmen bereits ab 2013 sämtliche Zertifikate ersteigern.
  •  Neben den bereits jetzt vom Emissionshandel erfassten Feuerungsanlagen über 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung  sind neue Tätigkeitskategorien der chemischen Industrie, wie z.B. die Herstellung von Salpetersäure oder die Herstellung von organischen Grundchemikalien mit einer Produktionskapazität von über 100 t pro Tag, in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen worden. In einigen dieser neuen Tätigkeitskategorien wird das Treibhausgas Distickstoffoxid erstmals in den Emissionshandel mit einbezogen.

Im Rahmen der Umsetzung des novellierten EU-Emissionshandelssystems wurde im Jahr 2009 ein Schwerpunkt auf das Thema Carbon Leakage und die damit verbundenen Datenerhebungen und Analysen von rund 250 Sektoren gelegt. Ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission zur Festlegung eines Carbon Leakage Verzeichnisses wurde Anfang Jänner 2010 im EU Amtsblatt veröffentlicht.  Gemäß diesem Beschluss erfüllen beinahe alle für die chemische Industrie in Österreich relevanten Sektoren die Carbon Leakage-Kriterien.

Die Umsetzung der EU-Emissionshandels-Richtlinie für die Periode 2013-2020 wurde im Jahr 2010 mit der Erarbeitung eines Entwurfes für eine Zuteilungs- und Benchmark-Entscheidung fortgesetzt, welche die Menge der freien Emissionshandelszertifikate bis auf Branchenebene regeln soll.  Es wurden im Laufe des Jahres mehrere Entwürfe für Leitlinien zur einheitlichen Einstufung und Umsetzung der Richtlinie durch die nationale, zuständige Behörde erarbeitet. Ein wesentlicher Diskussionspunkt war unter anderem die Festlegung des historischen Betrachtungszeitraumes und die damit verbundene Frage, ob die Jahre der Wirtschaftkrise in die Emissionsberechnung für zukünftige Zertifikatszuteilungen mit einbezogen werden sollen. Außerdem wurden im Rahmen des Meinungsaustausches unter anderem auch die Wärmezuteilungen an Verbraucher oder Erzeuger im Rahmen der sogenannten „cross boundary heat flows“, die Schwelle für signifikante Kapazitätserweiterungen, die Behandlung von Prozessemissionen sowie einzelne Produkt-Benchmarks intensiv behandelt.

Die Zuteilungs- und Benchmarkregeln wurden in Form eines Beschlusses der Kommission am 17. Mai 2011 im EU Amtsblatt veröffentlicht. Bis Ende September 2011 sind die Mitgliedstaaten dann verpflichtet, auf Basis dieser Regelungen ein Verzeichnis der im Hoheitsgebiet unter die Emissionshandels-Richtlinie fallenden Anlagen, inklusive der zugeteilten Emissionszertifikate zu erstellen.

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